Johannes Brenz (1499 - 1570)

Johannes Brenz erlebte, beeinflusste und begleitete die ganze Reformationsepoche bis in die Spätzeit. Nach Melanchthon gilt er als der bedeutendste luthe­rische Theologe und Organisator der lutherischen Reformation. Sein umfangreiches theologisches Werk umfasst 517 Drucke. Für Württemberg ist er wegen des Württembergischen Bekenntnisses von 1552 sowie der Großen Kirchenordnung von 1559 von Bedeutung. Seinen Katechismus lernten Gene­rationen von Konfirmandinnen und Konfirmanden auswendig, Teile davon auch noch heute, beispiels­weise zur Taufe: „Die Taufe ist ein Sakrament und göttlich Wortzeichen, womit Gott, der Vater, durch Jesus Christus, seinen Sohn, samt dem heiligen Geist bezeugt, dass er dem Getauften ein gnädiger Gott wolle sein und verzeihe ihm alle Sünden aus lauter Gnade von wegen Jesu Christi und nehme ihn auf an Kindes Statt und zum Erben aller himmlischer Güter.“

Geboren ist Brenz am 24. Juni 1499 in Weil der Stadt. Nach dem Besuch der Lateinschulen in Weil der Stadt, Heidel­berg und Vaihingen ging Brenz 1514 zum Studium nach Heidelberg. Dort lernte er im April 1518 Martin Luther persönlich bei der Heidelberger Disputation kennen und interessierte sich stark für dessen neue Lehren von der rechtfertigenden Gna­de Gottes, dem alleinigen Heil in Christus und der Bibel als Richtschnur. Brenz verschrieb sich fortan ganz der Reformation und bekam Schwierigkeiten. 1522 wurde Brenz wegen seines Wirkens angeklagt. Er flüchtete nach Schwäbisch Hall, wo er vom Rat der freien Reichsstadt als Prediger an Sankt Micha­el berufen und zum Reformator Halls wurde. Brenz handelte behutsam. Die Veränderung sollte überzeu­gend sein und wachsen. Dennoch konnte er deutlich reden: „Ich glaube, dass des Papstes Werke wider Christum seien.“ Am Jakobustag 1523 kritisierte er den Heiligenkult: Die Verehrung der Heiligen sei Abgötterei, diese wollten das auch gar nicht. Statt­dessen solle man ihrem Glauben nacheifern, das Kreuz auf sich nehmen und Christum nachfolgen. Erst 1526 wagte er den Bruch, als er am Weihnachts­fest das Abendmahl in beiderlei Gestalt austeilte. Brenz entwickelte 1527 eine neue Gottesdienst­ordnung, die 1529 in Württemberg eingeführt und auch für andere Gebiete Vorbild wurde. 1531 bis 1533 wirkte er mit an der Kirchenordnung in der Markgrafschaft Brandenburg und in der Reichsstadt Nürnberg, 1535 an der in Württemberg. Wesentliche Punkte dieser Kirchenordnung gelten hier bis heute. An drei entscheidenden Begebenheiten der Refor­mation war Brenz beteiligt: Im Abendmahlsstreit stellte sich Brenz kompromisslos an die Seite Luthers und nahm mit diesem 1529 am Marburger Religionsgespräch teil, bei dem vergeblich eine Einigung mit den reformierten Theologen um Ulrich Zwingli gesucht wurde. Dann 1530, als er zusam­men mit Philipp Melanchthon auf dem Reichstag in Augsburg das Augsburger Bekenntnis ausformulier­te, und 1552, als er auf dem Konzil von Trient im Auftrag von Herzog Christoph sein Württembergi­sches Bekenntnis vorlegte. Für Württemberg blieb dieses Bekenntnis fortan verbindlich, es wirkte über das Land hinaus als eine der wichtigsten reforma­torischen Bekenntnisschriften. Mit der Großen Kirchenordnung von 1559 führte Brenz die Partikularschulen in Dörfern und kleinen Städten ein: Zuvor konnten nur die Kinder reicher Eltern eine Schule besuchen, nun galt das Prinzip „Schule für alle“ als Vorläufer der späteren allge­meinen Schulpflicht.

Brenz gilt als Vermittler und als um Ver­trauen werbender Reformator. Im Bau­ernkrieg drängte Brenz – im Gegensatz zu Luther – auf eine milde Behandlung der Bauern, da die Obrigkeit mit schuldig am Auf­stand gewesen sei. An den Bestrafungen aufständi­scher Bauern, die der Haller Rat durchführen ließ, übte er scharfe Kritik: „Wo die Obrigkeit nicht allein in die vorigen Beschwerden kein Einsehens tue, sondern mehr Strafe und Plage den Unterta­nen auflege, werde es zuletzt ... über ihren eigenen Hals geraten.“ Er wandte sich auch kritisch gegen Hexenverfolgung und gegen die Todesstrafe gegen­über den Wiedertäufern. 1535 wurde Brenz nach Stuttgart berufen, wo er vor allem die neue württem­bergische Kirchenordnung und einen Katechismus erarbeitete, die 1536 erschienen und die endgültige Einführung der Reformation bezeichnen. Ende 1546 floh er vor den Wirren des Schmalkaldischen Krie­ges wieder nach Schwäbisch Hall; nach der Nieder­lage der evangelischen Fürsten gegen Kaiser Karl V. bekämpfte Brenz die Rekatholisierungsversuche des Kaisers entschieden, musste 1548 aus Schwäbisch Hall fliehen, um der Verhaftung zu entgehen. Nach einer Zeit im Verborgenen wirkte er ab 1550/51 am Hof Herzog Christophs von Württemberg, 1553 erhielt er das Amt des Stiftspropsts von Stuttgart, wo er am 11. September 1570 verstorben ist. Das Grabmal des Reformators befindet sich in der Stutt­garter Stiftskirche am Fuß der Kanzel, auf der er predigte. Johannes Brenz wird gerne zitiert mit dem Satz: „Sollte je ein Prediger das Evangelium verfäl­schen, so will ich mein Haupt aus dem Grabe heben und rufen: Du lügst.“ 

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